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Die 2. Vorsitzende
vertritt den 1. Vorsitzenden in allen
Belangen, wenn und soweit der 1.
Vorsitzende zeitlich verhindert ist. Der
2. Vorsitzende hat in diesem Fall
dieselben Rechte und Pflichten wie der
1. Vorsitzende. Insbesondere übernimmt
der 2. Vorsitzenden die Repräsentation
des Vereins nach innen und außen.
Im Einzelnen übernimmt
der 2. Vorsitzende folgende Aufgaben:
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Strategie- und
Angebotskonzepte für die
Weiterentwicklung des Vereins
(kurz-, mittel-, langfristig) in
Zusammenarbeit mit den anderen
Vorstandsmitgliedern
-
Koordination der
Vereinsaufgaben im sportlichen
Bereich
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Ansprechpartner für
die Übungsleiter, Koordination der
Übungsstunden
-
Hallenbelegung Stadt
Uslar und Dorfgemeinschaftsanlage
Allershausen
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Mitwirkung bei und
Überwachung der laufenden
Finanzplanung in Zusammenarbeit mit
dem Schatzmeister/Vereinskassierer
-
Bearbeitung von
Schadensfällen im Verein
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Führung der Liste mit
allen ehrenamtlichen Helfern des
Vereins
-
Vertretung des
Vorstandes bei Veranstaltungen der
Abteilungen
-
Abstimmung zwischen
den Abteilungen in organisatorischen
Belangen
-
Gesamtverantwortung
für Veranstaltungen des
Gesamtvereins (in Abstimmung mit dem
1. Vorsitzenden)
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Vorbereitung und
Überwachung der Umsetzung von
Beschlüssen des Vorstandes (in
Abstimmung mit dem 1. Vorsitzenden)
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