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Mietvertrag Hausordnung Belegung 2010
Belegungsplan
Mietvertrag
Hausordnung
Belgungsplan 2010

        Sportheim Allershausen 

1. Benutzung der vermieteten RäumeDas Geschirr ist nach dem Gebrauch zu reinigen und wieder an die dafür vorgesehenen Plätze zurück zu stellen. Die Elektrogeräte ( E - Herd, Spülmaschine, Mikrowelle usw.) sind beim Verlassen des Gebäudes bzw. Ende der Mietdauer auszuschalten, zusätzlich ist der Kühlschrank zu entleeren. Das Errichten von Anbauten, zusätzlicher Theken, sowie das Entfernen von Inventar ist nicht erlaubt. Sollten Tische und Stühle in die Umkleidekabinen gestellt werden sind diese nach der Veranstaltung wieder in den Clubraum zu stellen. 

2. Reinigung/ Müllentsorgung

Alle gemieteten Räume sind in dem gleichen sauberen, gereinigten und ordnungsgemäßen Zustand am Ende der Mietdauer zu übergeben, wie sie zu Beginn der Vermietung durch den Vermieter überlassen wurden.Für die komplette Entsorgung des angefallenen Mülls während der Vermietung ist der Mieter verantwortlich. Die vorhandene Mülltonne am Sporthaus ist hierfür nicht zu benutzen. 

3. Heizung, Sanitäre Anlagen, Zapfanlage

Der Mieter hat die Heizung und die sanitären Anlagen pfleglich zu behandeln Vor allem ist auf eine ausreichende Lüftung und Beheizung der Räume zu achten. Die Thermostate der Heizkörper sind bei Beendigung der Mietdauer der Räume auf Null zu stellen, bzw. auf Frostwächter. Bei Gebrauch der Zapfanlage, ist diese nach der Veranstaltung wieder ordnungsgemäß zu reinigen! 

4. Musikanlagen

Nach 22.00 Uhr sind Musikinstrumente, Musikanlagen, Fernseher oder sonstiger Lärm auf Zimmerlautstärke zu reduzieren. Für ggf.  notwendige Genehmigungen (z.B. GEMA) hat der Mieter Sorge zu tragen. 

5. Mieter, Teilnehmerzahl

Die Person, die, die Räume mieten will, muss mindestens 18 Jahre alt sein und muss auch gleichzeitig Benutzer der Räume sein. Die Teilnehmerzahl ist auf max. 70 Personen begrenzt. 

6. Parkplätze

Als Parkplätze sind nur die dafür ausgewiesenen Flächen des Sportvereins zu benutzen. !!( Nicht der Sportplatz und der benachbarte Bauernhof )!! 

7. Schäden 

Schäden am Gebäude sowie dem Inventar müssen unverzüglich dem Vermieter mitgeteilt werden. 

Bei Nichtbeachtung der Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, vor und während der Veranstaltung, diese sofort abzubrechen. Eine Rückerstattung der Kaution entfällt unter diesen Umständen.

           Allershausen, im Februar 2009                                                                    Der Vorstand