Sportheim Allershausen
1.
Benutzung der vermieteten RäumeDas
Geschirr ist nach dem Gebrauch zu reinigen und
wieder an die dafür vorgesehenen Plätze zurück zu
stellen. Die Elektrogeräte ( E - Herd, Spülmaschine,
Mikrowelle usw.) sind beim Verlassen des Gebäudes
bzw. Ende der Mietdauer auszuschalten, zusätzlich
ist der Kühlschrank zu entleeren. Das Errichten von
Anbauten, zusätzlicher Theken, sowie das Entfernen
von Inventar ist nicht erlaubt. Sollten Tische und
Stühle in die Umkleidekabinen gestellt werden sind
diese nach der Veranstaltung wieder in den Clubraum
zu stellen.
2. Reinigung/ Müllentsorgung
Alle
gemieteten Räume sind in dem gleichen sauberen,
gereinigten und ordnungsgemäßen Zustand am Ende der
Mietdauer zu übergeben, wie sie zu Beginn der
Vermietung durch den Vermieter überlassen wurden.Für
die komplette Entsorgung des angefallenen Mülls
während der Vermietung ist der Mieter
verantwortlich. Die vorhandene Mülltonne am
Sporthaus ist hierfür nicht zu
benutzen.
3.
Heizung, Sanitäre Anlagen, Zapfanlage
Der
Mieter hat die Heizung und die sanitären Anlagen
pfleglich zu behandeln Vor allem ist auf eine
ausreichende Lüftung und Beheizung der Räume zu
achten. Die Thermostate der Heizkörper sind bei
Beendigung der Mietdauer der Räume auf Null zu
stellen, bzw. auf Frostwächter. Bei Gebrauch der
Zapfanlage, ist diese nach der Veranstaltung wieder
ordnungsgemäß zu reinigen!
4.
Musikanlagen
Nach 22.00 Uhr sind Musikinstrumente, Musikanlagen,
Fernseher oder sonstiger Lärm auf Zimmerlautstärke
zu reduzieren. Für ggf. notwendige Genehmigungen
(z.B. GEMA) hat der Mieter Sorge zu tragen.
5.
Mieter, Teilnehmerzahl
Die
Person, die, die Räume mieten will, muss mindestens
18 Jahre alt sein und muss auch gleichzeitig
Benutzer der Räume sein. Die Teilnehmerzahl ist auf
max. 70 Personen begrenzt.
6.
Parkplätze
Als
Parkplätze sind nur die dafür ausgewiesenen Flächen
des Sportvereins zu benutzen. !!(
Nicht der Sportplatz und der benachbarte Bauernhof
)!!
7. Schäden
Schäden am Gebäude sowie dem Inventar müssen
unverzüglich dem Vermieter mitgeteilt werden.
Bei Nichtbeachtung der Hausordnung
ist der Vermieter berechtigt, vor und während der
Veranstaltung, diese sofort abzubrechen. Eine
Rückerstattung der Kaution entfällt unter diesen
Umständen.
Allershausen, im Februar
2009
Der Vorstand
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